Nov 18, 2009 02:41
14 yrs ago
English term

it shall reserve proof of occurrence

English to German Law/Patents Law: Contract(s)
Eine Klausel aus einem Geheimhaltungsvertrag: bei den mit * gekennzeichneten Stellen bin ich mir unsicher.

1. Habe ich [A] korrekt eingefügt?
2. Habe ich das *proof of slight occurrence...* richtig interpretiert?


Tausend Dank im Voraus für eure Hilfe!

In case of any culpable breach of any of the duties of secrecy and/or obligations to desist from exploitation as set forth above, B and C shall respectively pay to A without proof of loss damages in the sum of Euro XX,XXX per breach, whereby the right to further damage claims and any other claims, in particular claims for injunction, remains reserved.
In the event that B or C is subjected to damages, *it shall reserve proof of occurrence of slight damage or non-damage*. The damages shall be offset against any further damage claim.

Vorläufige Übersetzung:

Im Falle einer schuldhaften Verletzung der oben dargelegten Geheimhaltungspflicht und/oder der Verpflichtung, sich einer Verwertung zu enthalten sind B beziehungsweise C verpflichtet, A ohne erforderlichen Schadensnachweis fűr jede Verletzung einen Schadensersatz in Höhe von XX.XXX Euro zu zahlen, wobei *[A]* das Recht auf die Geltendmachung weiterer Ansprűche, insbesondere auf Ansprűche auf eine einstweilige Verfűgung vorbehalten bleibt.
Sollten B oder C Verluste erleiden, bleibt *[A]*das Recht auf Nachweis eines geringen Schadens oder eines nicht vorhandenen Schadens vorbehalten. Schadensersatzleistungen werden mit etwaigen zukűnftigen Scahdensansprüchen aufgerechnet.
Proposed translations (German)
4 +1 s.u.
Change log

Nov 18, 2009 07:05: Klaus Urban changed "Term asked" from "(it shall) reserve proof of occurrence" to "it shall reserve proof of occurrence"

Discussion

Jutta Scherer Nov 18, 2009:
einer Verwertung zu enthalten Danach fehlt ein Komma! ;-)
(erweiterter Infinitiv = Nebensatzcharakter, ist vorne UND hinten durch Kommas abzutrennen.)
Hans G. Liepert Nov 18, 2009:
@Johanna Das ist in deutschen AGBs eine häufige Klausel: "Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten."
Manfred Reddig Nov 18, 2009:
no worries, Johanna, good night from Buenos Aires (muss jetzt ins Bettchen)
Johanna Timm, PhD (asker) Nov 18, 2009:
jaaaa jetzt fällt der Groschen.... das kleine s bei damages.... Danke!!!
Manfred Reddig Nov 18, 2009:
Guck nochmal nach, was ich geschrieben hab. B / C sollen ja nicht nachweisen, dass sie selbst einen kleinen Schaden erlitten haben; sie haben vielmehr einen solchen verursacht! Und dann ist es sehr wohl in deren Interesse, nachzuweisen, dass ja praktisch nichts passiert ist.
Johanna Timm, PhD (asker) Nov 18, 2009:
danke Manfred das hatte ich zuerst auch verstanden. Dann kam es mir irgendwie merkwürdig vor, dass B und C nachweisen sollen, dass sie nur einen kleinen oder gar keinen Schaden erlitten haben - das ist doch nicht in ihrem Interesse. Das wäre doch eher im Interesse von A, oder?

Proposed translations

+1
12 mins
English term (edited): (it shall) reserve proof of occurrence
Selected

s.u.

Hallo Johanna, mit dem ersten A liegst du richtig; im zweiten Absatz aus meiner Sicht eher nicht. Es heisst nicht "Sollten B oder C Verluste erleiden...", sondern, um den Faden aus Abs. 1 wieder aufzunehmen, "Sollten B oder C zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein..."; folgerichtig bezieht sich das "it" dann hier anders als oben nicht auf A, sondern auf B oder C: diesen bleibt dann der von dir richtig aufgeführte Nachweis vorbehalten, um sich einer Haftung entziehen zu können.
Note from asker:
Nochmal herzlichen Dank Manfred, für die kompetente Unterstützung zu später Stunde.
Peer comment(s):

agree Harry Bornemann
4 hrs
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