Glossary entry (derived from question below)
Romanian term or phrase:
Data Prescrierii (with respect to amounts due)
German translation:
Verjährungsdatum
Added to glossary by
Steffen Pollex (X)
Jul 30, 2007 17:33
16 yrs ago
Romanian term
Data Prescrierii (für eine Rechnung oder für Schulden)
Romanian to German
Bus/Financial
Finance (general)
In Englisch heipt das "prescription date", worunter ich mir nichts vorstellen kann im Zusammenhang mit Geldbeträgen/Schulden.
Proposed translations
(German)
5 +1 | Verjährungsdatum | Bogdan Burghelea |
5 | Anspruchsverjährung | Susanna & Christian Popescu |
4 | Vorschreibungsdatum | Hans-Juergen Fauland |
Proposed translations
+1
2 hrs
Selected
Verjährungsdatum
...
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke, Bogdan und allen anderen. Das passt am besten."
1 hr
Vorschreibungsdatum
Es geht wohl um das Datum des Verrechnungszeitraums, auch Vorschreibung genannt)
Example sentence:
Allfällige Tarifumstellungen erfolgen immer zur nächst fälligen Vorschreibung (Ve rrechnungszeitraum), wenn
1 hr
Anspruchsverjährung
Auch für Rechnungen gilt die Anspruchsverjährung. Die Verjährung soll den Anspruchsberechtigten anhalten, seine Ansprüche alsbald geltend zu machen und dem Anspruchsgegner die Gewissheit geben, ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr leisten zu müssen.
Link (passt unten nicht ganz rein): http://gepris.dfg.de/gepris/octopus/gepris/;jsessionid=5W0gG...
--------------------------------------------------
Note added at 1 hr (2007-07-30 18:56:00 GMT)
--------------------------------------------------
noch ein Versuch:
http://gepris.dfg.de/gepris/octopus/gepris/;jsessionid=5W0gG...
--------------------------------------------------
Note added at 1 hr (2007-07-30 19:03:45 GMT)
--------------------------------------------------
Auch der Begriff "Verwirkung von Ansprüchen" kann in diesem Kontext genutzt werden ("Soweit das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb in Frage kommt - und das wird fast immer der Fall sein -, verjähren die Ansprüche schon nach sechs Monaten. Daneben gibt es noch die sogenannte Verwirkung. Das bedeutet, daß ein Anspruch dadurch erloschen ist, daß bei vernünftiger Würdigung aller Umstände der Schluß gerechtfertigt ist, der Geschädigte habe sich mit dem Verstoß abgefunden und keine Ansprüche stellen wollen." (Mielke, Manfred, Die Jagd nach der Arbeitskraft, in: DIE ZEIT 09.03.1962, S. 25)
Link (passt unten nicht ganz rein): http://gepris.dfg.de/gepris/octopus/gepris/;jsessionid=5W0gG...
--------------------------------------------------
Note added at 1 hr (2007-07-30 18:56:00 GMT)
--------------------------------------------------
noch ein Versuch:
http://gepris.dfg.de/gepris/octopus/gepris/;jsessionid=5W0gG...
--------------------------------------------------
Note added at 1 hr (2007-07-30 19:03:45 GMT)
--------------------------------------------------
Auch der Begriff "Verwirkung von Ansprüchen" kann in diesem Kontext genutzt werden ("Soweit das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb in Frage kommt - und das wird fast immer der Fall sein -, verjähren die Ansprüche schon nach sechs Monaten. Daneben gibt es noch die sogenannte Verwirkung. Das bedeutet, daß ein Anspruch dadurch erloschen ist, daß bei vernünftiger Würdigung aller Umstände der Schluß gerechtfertigt ist, der Geschädigte habe sich mit dem Verstoß abgefunden und keine Ansprüche stellen wollen." (Mielke, Manfred, Die Jagd nach der Arbeitskraft, in: DIE ZEIT 09.03.1962, S. 25)
Something went wrong...