Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
background IP
German translation:
Eigentumsrechte des Vertragspartners
Added to glossary by
Constanze Rouyer
Nov 30, 2007 09:31
16 yrs ago
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English term
background IP
English to German
Law/Patents
Law: Patents, Trademarks, Copyright
Dieser Begriff ist mir nun zum zweiten Mal bei Geistigen Eigentumsrechten in einem Lieferantenvertrag über den Weg gelaufen. Es geht um Intellectual Property, das der Lieferant praktisch mit in den Vertrag bringt und das eigentlich nichts mit dem Projekt zu tun hat... Manche lassen ihn stehen, das scheint mir hier allerding nicht ganz sinnvoll:
Background IP - means any Intellectual Property Rights to the supplier which:
- is in existence at the date of this agreement....
Gibt es dafür eine Entsprechung im Deutschen??
Background IP - means any Intellectual Property Rights to the supplier which:
- is in existence at the date of this agreement....
Gibt es dafür eine Entsprechung im Deutschen??
Proposed translations
(German)
4 | Eigentumsrechte des Vertragspartners | Vittorio Ferretti |
3 +1 | bestehende geistige Eigentumsrechte bzw. bestehendes geistiges Eigentum | Katja Schoone |
Change log
Nov 30, 2007 10:14: Steffen Walter changed "Term asked" from "Background IP" to "background IP" , "Field (specific)" from "Law (general)" to "Law: Patents, Trademarks, Copyright"
Proposed translations
44 mins
Selected
Eigentumsrechte des Vertragspartners
siehe treffenden Link
Gruß!
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Note added at 48 mins (2007-11-30 10:19:48 GMT)
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ich würde noch besser sagen wollen "geistiges Eigentum eines Vertragspartners"
Gruß!
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Note added at 48 mins (2007-11-30 10:19:48 GMT)
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ich würde noch besser sagen wollen "geistiges Eigentum eines Vertragspartners"
3 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Ich denke dies trifft es am besten, habe Vertragspartner allerding mit Lieferant ausgetauscht!"
+1
5 hrs
bestehende geistige Eigentumsrechte bzw. bestehendes geistiges Eigentum
2.4 Bestehendes sowie entstehendes Geistiges Eigentum
Bestehendes Geistiges Eigentum (Background Technology) umfasst sämtliches Wissen und Schutzrechte, insbesondere
Immaterialgüterrechte, die vor Beginn einer Kooperation bestanden haben.
Mit entstehendem Geistigem Eigentum (Foreground Technology) oder Projektergebnissen sind das Wissen und
die Schutzrechte, insbesondere Immaterialgüterrechte, gemeint, die im Zuge einer Kooperation entstehen.
Bestehendes Geistiges Eigentum (Background Technology) umfasst sämtliches Wissen und Schutzrechte, insbesondere
Immaterialgüterrechte, die vor Beginn einer Kooperation bestanden haben.
Mit entstehendem Geistigem Eigentum (Foreground Technology) oder Projektergebnissen sind das Wissen und
die Schutzrechte, insbesondere Immaterialgüterrechte, gemeint, die im Zuge einer Kooperation entstehen.
Peer comment(s):
agree |
Legaltranslatio
: so allgemein ist es nicht nur das geistige Eigentumsrecht eines Vertragspartners. Katja Schoone hat absolut Recht
2190 days
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Danke.
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