Glossary entry

English term or phrase:

background IP

German translation:

Eigentumsrechte des Vertragspartners

Added to glossary by Constanze Rouyer
Nov 30, 2007 09:31
16 yrs ago
16 viewers *
English term

background IP

English to German Law/Patents Law: Patents, Trademarks, Copyright
Dieser Begriff ist mir nun zum zweiten Mal bei Geistigen Eigentumsrechten in einem Lieferantenvertrag über den Weg gelaufen. Es geht um Intellectual Property, das der Lieferant praktisch mit in den Vertrag bringt und das eigentlich nichts mit dem Projekt zu tun hat... Manche lassen ihn stehen, das scheint mir hier allerding nicht ganz sinnvoll:

Background IP - means any Intellectual Property Rights to the supplier which:

- is in existence at the date of this agreement....

Gibt es dafür eine Entsprechung im Deutschen??
Change log

Nov 30, 2007 10:14: Steffen Walter changed "Term asked" from "Background IP" to "background IP" , "Field (specific)" from "Law (general)" to "Law: Patents, Trademarks, Copyright"

Proposed translations

44 mins
Selected

Eigentumsrechte des Vertragspartners

siehe treffenden Link

Gruß!

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Note added at 48 mins (2007-11-30 10:19:48 GMT)
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ich würde noch besser sagen wollen "geistiges Eigentum eines Vertragspartners"
Peer comment(s):

neutral Katja Schoone : "einesVertragspartners" macht nicht klar, dass es sich hierbei um den Lieferanten handelt und dem "background" ist damit auch noch nicht Rechnung getragen, du hast die Übersetzung für IP mit der Erklärung für "background IP" , " to the supplier" vermischt
4 hrs
Something went wrong...
3 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Ich denke dies trifft es am besten, habe Vertragspartner allerding mit Lieferant ausgetauscht!"
+1
5 hrs

bestehende geistige Eigentumsrechte bzw. bestehendes geistiges Eigentum

2.4 Bestehendes sowie entstehendes Geistiges Eigentum
Bestehendes Geistiges Eigentum (Background Technology) umfasst sämtliches Wissen und Schutzrechte, insbesondere
Immaterialgüterrechte, die vor Beginn einer Kooperation bestanden haben.
Mit entstehendem Geistigem Eigentum (Foreground Technology) oder Projektergebnissen sind das Wissen und
die Schutzrechte, insbesondere Immaterialgüterrechte, gemeint, die im Zuge einer Kooperation entstehen.
Peer comment(s):

agree Legaltranslatio : so allgemein ist es nicht nur das geistige Eigentumsrecht eines Vertragspartners. Katja Schoone hat absolut Recht
2190 days
Danke.
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